Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Durch den vorliegenden Mietvertrag vermietet die ABBA RENT A CAR (im folgenden der Kure halberd “die ABBA RENT A CAR” tenant) an den unterzeichnenden Mieter das umseitig beschriebene Fahrzeug (einschl- ief-blich eventueller Ersatzfahrzeuge) zu den nachfolgenden sowie den umse itig aufgeführten Bedingungen und Konditionen, die der Mieter nach Ken- ntnisnahme uneingeschränkt als Grundlage der Vereinbarung anerkennt:
1. QUALIFICATION: Mieter oder Fahrer 23 Jahre fur Gruppen A, B,
und C, und 25 Jahre fur die andere Gruppen.
2. FÜHRERSCHEIN: Der fahrer braucht bereits 1 Jahr im Besitz des Fuh- rerschein zu sein.
3. MINDEST MIETDAUER: 1 Tag. Jede zusätzliche Stunde wird mit 1/5 des Tagespreises berechnet.
4. VERKEHRSUBERTRETUNGEN: Varantwortlichkeit und Zahlungage- folger ausschließlich zu lasten des Mieters.
5. ANZAHLUNG: Einlagen für geschätzten Mietpreis (Tage – Km). werden Zu Beginn oder Vermietung und letzte Anpassungen erforderlich sind, nach Beendigung der Miete gemacht.
Ausgenommen fur in hager Kredit karten, weiche von ABBA RENT A CAR akzeptiert werden.
6. VERSICHERUNG: Preise beinhalten folgende Versicherungen:
a) Tod oder Körperverletzung durch Dritter bis zu 1.300.000,00 €
b) Sachschaden Dritter bis 1.300.000,00 €
c) Das gemieteten Fahrzeug gegen Diebstahl und Feuer.
d) Fur schaden am gemieteten Fahrzeug haftet der Mieter fur Gruppen A-C die ersten 250,00€ und fur die andere gruppen die ersten 400,00€
7. DECKUNG DES NICHTVERSICHERTEN WERTES: Der Mieter wird von der Bezahlung des nichtversicherten Wertes entlastet (paragraf6d), wenn er eine zusätzliche Versicherung nehmt van 7,00€  pro Tag fur Gruppen A, B, C und 10,00€ fur and ere gruppen.
8. IN SASSENUNFALL VERSICHERUNG: Fur nur ……………….. pro Tag. Kann Mann eine insassen Unfallversicherung nehmen die der Fahrer
und Insassen deckl.
9. STEUR: Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuer.
10. BENZIN: Treibstoffkosten Geher ausschliesslich zu Lasten des mieters.
11. EXTRAFHRZEUGZUBEHOR: Gepäckträger und Kindersitz auf Wunsch mit zusätzlicher Berechnung von 3,00 €. Pro Tag.
12. ZUSTELLUNG UND ABHOLUNG: Kostenlose Zustellung und Abholung des Fahrzeuges beim Flughafen, und Stadt ABBA RENT A CAR, und
in benachbarten Gebieten von Mesogi, zwischen 08:00 und 22:00 Uhr. Zustellung und Abholung in dem Nacht 20,00 €.
13. WAGEN TYPEN: Die Marken entsprechen der von uns vorgesehe- nen Zusammensetzung des Wagenparks. Bei Lieferschwierigkeiten
kann es jedoch vorkommen, dass wir in einzelnen Fallen andere gle- ichwertige Fahrzeuge zur Verfugung stellen.
14. GRENZUBERSCHREITEN DE MIETE: Man braucht eine schriftliche Genehmigung des ABBA RENT A CAR Büros.
15. AUTOVERSCHIFFUNG: Ist nur mit schriftlicher Genehmigung des ABBA RENT A CAR Büros erlaubt.
16. NUTZUNGSBEDINGUNDEN
a) Der Mieter wird erwartet,dass, nachdem das Fahrzeug genau hin- schauen, um zu überprüfen, ihre mechanischen Zustand, Öl, Wasser, Reifen usw. Eine Reparatur des Fahrzeugs durch Mieter selbst oder
jede andere durch Mieter bezeichneten Partei wird nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters zulässig. Insbesondere müssen Fahrzeug nicht verwendet werden: a) für Personen oder Sachen zumieten zu tra- gen; b) zu treiben oder jedes Fahrzeug, Anhänger oder ein anderes Objekt zu ziehen. c) in der Rasse, der Prüfung oder der Wettbewerb
nach einer Rally. d) für die Untervermietung von Mieter an Dritte;
e) während Mieter oder eine andere autorisierte Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen halluzinatorischen, Barbiturate, oder einer anderen Unterhaltung seinBewusstsein oder die Reaktion sfähigkeit beeinträchtigen. f) entgegen den Gewohnheiten, Verkehr oder anderen Vorschriften. g) von jeder Person als Mieter sei denn, diese Person zuvor benannten undvon ABBA genehmigt RENT A CAR in den Raum auf der Titelseite dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt. h) zu uebertragen oder zu tragen schweres Gepaeck oder Gegenstaende brennbare Stoffe, Faerbung oder uebel riechenden Waren. Drogen etc.
17. UNFALLE: Bei Unfallen oder sonstigen Vorfallen (Brand, Diebstahl usw.) ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden folgende Prozedur einzuhalten:
a) Polizei benachrichtigen
b) Namen und Adressen von Augenzeugen notieren
c) Keine Anspruche Dritter akzeptieren
d) Sofort die ABBA RENT A CAR telefonisch oder auf andere Weise verständigen
e) Von der anderen Partei alle einschlägigen Informationen einholen
f) Unfallmeldung ausfüllen und unterzeichnen
g) Sonstige unfallrelevante Unterlagen oder Informationen an die ABBA-CAR unbergeben
18. GERICHTSSTAND: In Streitfallen zwischen den ABBA RENT A CAR und dem Mieter gilt als Gerichtsstand Korfu / Kerkyra (Griechenland).
19.STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Kostenlose Stornierung bis zu:
– 3 Tage vor dem Zeitraum 16. September bis 15. Juni
– 7 Tage vor dem Zeitraum 16. Juni bis 10. Juli und 26. August bis 15. September
– 14 Tage vor dem Zeitraum 11. Juli bis 25. August
Die kostenlose Stornierung der Reservierung beinhaltet nicht die Bankgebühr.
20. ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG
Um Ihre Reservierung zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte unter.

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